AGB's
1) Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Die AGB gilt als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
2.1 Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2.3 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
2.4 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.5 Die Negative, bzw. Originaldaten/Rawdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2.6 Der Fotograf kann die im Auftrag produzierten Bilder zur Eigenwerbung uneingeschränkt nutzen.
2.7 Die Nutzungsrechte des Bildmaterials des Auftraggebers werden vertraglich festgehalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die kommerzielle Verwertung des Lizenzmaterials nur gestattet in Social Media, Onlinehandel (z. B. Amazon) und auf der kundeneigenen Homepage.
3.2 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Kosten für Lebensmittel, Deko, Fahrtkosten, Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
3.3 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4) Aufwandsentschädigungen / Geld-Zurück-Forderungen
4.1 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.1 Das Fotoshooting erfolgt max. 14 Tagen nach Auftragseingang.
5.2 Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings, binnen 7 Tagen fertig bearbeitet/gestellt.
5.3 Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
5.5 Nach Sichtung und Bearbeitung der entstandenen Bilder wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann. Es ist weder gestattet die unbearbeiteten Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen.
5.6 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.1 Sollte der Kunde auf dem Bild ein Produkt wünschen, ist der Kunde verantwortlich für den Versand und dessen Kosten.
6.2 Der Kunde erhält nach Auftragsabschluss einen Fragenkatalog. Hier können alle Wünsche und Vorstellungen zum Projekt genau vom Kunden angegebene werden. Alle dort nicht abgegeben Informationen werden dem Fotografen und seiner "künstlerischen Freiheit" überlassen.
7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
8.1 Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage (Salvatorische Klausel).
9.3 Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.
9.4 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.6 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Die AGB gilt als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
2) Bildrechte
2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2.3 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
2.4 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.5 Die Negative, bzw. Originaldaten/Rawdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2.6 Der Fotograf kann die im Auftrag produzierten Bilder zur Eigenwerbung uneingeschränkt nutzen.
2.7 Die Nutzungsrechte des Bildmaterials des Auftraggebers werden vertraglich festgehalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die kommerzielle Verwertung des Lizenzmaterials nur gestattet in Social Media, Onlinehandel (z. B. Amazon) und auf der kundeneigenen Homepage.
3) Honorare / Kosten für Bildmaterial
3.1 Die Kosten des gewählten Bild-Paketes sind nach Übergabe der Bilder binnen 14 Tage zu zahlen. Auf Wunsch des Fotografen kann das Honorar vom Kunden auch in Vorauskasse verlangt werden. Sollte die Bildauswahl vom Kunden auf dem Onlineportal nicht binnen 14 Tage nach Hochladen der unbearbeiteten Bilder geschehen, können alle bis dahin angefallenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.3.2 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Kosten für Lebensmittel, Deko, Fahrtkosten, Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
3.3 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
4.1 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5) Lieferzeiten und Reklamation
5.2 Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings, binnen 7 Tagen fertig bearbeitet/gestellt.
5.3 Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
5.5 Nach Sichtung und Bearbeitung der entstandenen Bilder wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann. Es ist weder gestattet die unbearbeiteten Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen.
5.6 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6) Ablauf
6.2 Der Kunde erhält nach Auftragsabschluss einen Fragenkatalog. Hier können alle Wünsche und Vorstellungen zum Projekt genau vom Kunden angegebene werden. Alle dort nicht abgegeben Informationen werden dem Fotografen und seiner "künstlerischen Freiheit" überlassen.
6.3 Produkte können nach Auftragsabschluss auf Wunsch gerne an den Kunden zurück geschickt werden. Dies muss der Kunde dem Fotografen im Vorfeld mitteilen. Die Kosten für den Rückversand übernimmt der Kunde.
7) Bildbearbeitung
7.2 Eine vom Kunden angebrachte Bearbeitung an den Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist zu unterlassen.
8) Bild Aufbewahrung
9) Schlussbestimmungen
9.2 Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage (Salvatorische Klausel).
9.3 Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.
9.4 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.6 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
